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NOTAR – RECHTSGEBIETE 

Erbrecht

Die notarielle Tätigkeit im Erbrecht bezieht sich sowohl auf die vorsorgende Regelung des Nachlasses durch Testamente und Erbverträge wie auch die Begleitung der Klienten nach dem Erbfall im Rahmen der Beurkundung von Erbscheinsanträgen sowie Erbauseinandersetzungsverträgen. Hier können Sie auf meine jahrelange Erfahrung und Fachkunde – auch als Fachanalwalt für Erbrecht – vertrauen. Lassen Sie sich unvoreingenommen und neutral bei Ihrer Nachlassplanung beraten, ebenso wie bei der rechtssicheren Gestaltung der Auseinandersetzung des Erbes durch eine Erbengemeinschaft. Sollten Sie Erbe eines überschuldeten Nachlasses geworden sein, so stehe ich Ihnen auch für dann gegebenenfalls notwendige Erbausschlagungen zur Verfügung.

Dirk Gliese

Rechtsanwalt & Notar

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