Egal ob es sich um einen Werk- oder Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder um Bauverträge unter Einbeziehung der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) handelt, wir beraten Sie immer bedarfsgerecht und projektbezogen.
Dabei ist immer zunächst durch eine vorausschauende Betrachtung auf eine einvernehmliche Erledigung von auftretenden Interessengegensätzen Wert zu legen. Manchmal ist es allerdings unmöglich, einen gerichtlichen Bauprozess zu vermeiden, der dann absolut ergebnisorientiert im Hinblick auf Ihre Interessen durch uns geführt wird.
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sind Frau Rechtsanwältin Astrid Gliese und Herr Rechtsanwalt Tim Balodis neben dem privaten Baurecht auch ausdrücklich im Architekten- und Ingenieurrecht beratend unterstützend tätig; so auch bei Auseinandersetzungen hinsichtlich Ihres Honorars, von Honorarnachträgen oder Inanspruchnahmen wegen Kosten- und Terminüberschreitungen.