Erbrecht
Nicht nur als Notar, sondern auch als Fachanwalt für Erbrecht kann ich Ihnen Lösungen für Ihre unterschiedlichen Probleme in diesem Rechtsgebiet bieten. Erbrechtliche Streitigkeiten nehmen zu und bedürfen einer Bearbeitung mit klarem Blick, der die selbstverständlich vorhandenen Emotionen zurückstellt und das optimale Ergebnis für den Mandanten jederzeit im Blick behält. Die Altersstruktur in unserer Gesellschaft verändert sich und mit dieser Veränderung geht ein massiv erhöhter Beratungsbedarf einher. Überlassen Sie Vermögensregelungen nach Ihrem Tod nicht dem Gesetz oder dem Zufall, sondern lassen Sie sich entsprechend beraten. Auch als Absolvent des Zertifizierungslehrganges für Testamentsvollstreckung stehe ich auch nach dem Erbfall zur Verfügung. Erbrechtliche Regelungen führen dabei immer auch zu Missstimmungen in der Familie. Übergangene Erben bedürfen dabei ebenso der Beratung und Vertretung wie Erbengemeinschaften. Schnittstellen zwischen Erbrecht und Steuerrecht liegen in der optimalen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Hier stehe ich Ihnen auch als Anwaltsnotar gerne zur Verfügung.