Dazu zählen nicht nur die Überprüfung und Durchsetzung von Vorgaben von Bebauungsplänen, sondern auch die Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Im Umgang mit Baubehörden und Kommunen unterstützen wir Sie ebenso, gerade auch mit Bezug zum Denkmalschutz.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung nicht nur im privaten Bau- und Architektenrecht, sondern auch im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, sodass zu unseren Mandanten Architekten, Bauherren, Projektentwickler und Bauträger zählen, aber auch Nachbarn, um unzulässig oder einschränkende Bauvorhaben zu verhindern.